Die soziale Verantwortung gehört seit jeher zu den zentralen Aufgaben der Zunft zur Schneidern. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft ist sie für die Sozialhilfe sowie den Kindes- und Erwachsenenschutz ihrer im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen zuständig.
Die operativen Aufgaben der individuellen Sozialhilfe nimmt das Burgerliche Sozialzentrum (BSZ) wahr. Es sorgt für eine professionelle, fachlich fundierte Beratung und Begleitung. Im Kindes- und Erwachsenenschutz ist die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) zuständig. Die Verantwortung für beide Bereiche bleibt bei der Zunft; sie nimmt ihre Aufsichtsfunktion wahr.



