Unsere Zunft
Im Gegensatz zu Zünften anderer Städte, die alle Vereine sind, sind die Berner Zünfte Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch die Zunft zur Schneidern ist eine autonome burgerliche Korporation mit Gemeindecharakter. Sie setzt sich aus allen Personen zusammen, die auf Schneidern das Zunftrecht besitzen.
Stuben–
recht
Stubenrecht
Beim Verzeichnis der Aufnahmen in das Stubenrecht der Zunft zur Schneidern handelt es sich um ein pergament-gebundenes Buch im ungewöhnlichen Format von 110x320mm. Es listet in chronologischer Reihenfolge die Namen all derjenigen auf, die sich ins Stubenrecht haben aufnehmen lassen. Der erste Eintrag stammt aus dem Jahr 1461, das sog. Manual wird bis heute von Hand aktuell gehalten.
Die Aufgaben der Zunft zur Schneidern sind insbesondere:
Sozialhilfe für ihre – z.Z. im Kanton Bern wohnhaften – Angehörigen
Ausbildungs-Unterstützung und -darlehen
Förderung des Zusammenhangs unter den Zunftangehörigen
Verwaltung ihres Vermögens
Im Bereich des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes ist seit 1. Januar 2013 die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bKESB zuständig.
Geschichte –
Gründung und Organisation
Gründung
Die Zunft der Schneider und Tuchscherer wurde in den 1370er-Jahren gegründet, 1474 erwarb sie das Haus zum Mohren, welches schon am gleichen Ort stand wie das heutige, ungefähr 1670 erstellte Haus. Bald wurde die Zunft wohl nach ihrem Hauszeichen benannt, und spätestens mit den Satzungen von etwa 1530 trug sie auch offiziell dessen Namen Zunft zum Mohren.
Armengut
Ins Jahr 1533 fällt die Gründung des Armenguts. Diese Aufgabe war zentral für die Zünfte. Sie kommen ihr heute noch nach, selbst zu Zeiten des neuen Kinder- und Erwachsenenschutzgesetzes: Die Zünfte sind für die Sozialhilfe ihrer Mitglieder verantwortlich.
Meisterbott
Das Handwerk wurde vom Meisterbott kontrolliert: Man wachte über dessen gute Ordnung und verteidigte seine Interessen gegen nichtzünftige Konkurrenten (z.B. hugenottische Flüchtlinge). Ausserdem leitete man insbesondere die Ausbildung, d.h. das Lehrlings- und Gesellschaftswesen. Noch heute trägt der Zunftvorstand, d.h. die Exekutive, die Bezeichnung Vorgesetztenbott (von «gebieten»).
Grosses Bott
Das Grosse Bott, das aus den stimmberechtigten Zunftangehörigen gebildet wird, trifft sich zu zwei ordentlichen Versammlungen jeweils im Frühling und im Herbst. Es ist das oberste Organ der Zunft.
Vorgesetztenbott
Das Vorgesetztenbott (VGB) führt die Zunft. Es besteht aus acht Mitgliedern. Das VGB ist zuständig für sämtliche Zunftangelegenheiten, soweit sie nicht dem Grossen Bott übertragen sind, insbesondere für die Sozialhilfe und die Verwaltung des Vermögens der Zunft.
Revisionsstelle
Die Zunft wird durch die Revisionsstelle ROD geprüft. Der Revisinsleiter Sascha Moser ist bis Ende 2025 gewählt.
Namenswechsel
Der aktuellen und uns schon über Jahre hinweg begleitenden Rassismus-Debatte konnten wir mit dem Namenswechsel zu Zunft zur Schneidern im Mai 2022 Rechnung tragen: wir kehren nun wieder zurück zu dem, was wir eigentlich sind: Schneider und Tuchscherer.
Mohrenfigur
Die steinerne Mohrenfigur an unserem Haus auf der Seite Kramgasse 12 bleibt erhalten. Gemäss Bauordnung der Stadt Bern sind die Häuser der unteren Altstadt integral und eigentümerverbindlich geschützt. Dabei stützt sich dieser Schutz auf Artikel 10b Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes. Demzufolge sind alle Elemente «ihrer Bedeutung entsprechend zu erhalten». Da es sich bei der Statue zweifelsfrei um ein kunsthistorisch wichtiges und künstlerisch bedeutendes Element des geschützten Hauses handelt, das sowohl geschichtlich wie baulich untrennbar mit diesem verbunden ist, erstreckt sich der Schutz auch auf die Statue. Die Figur wird als Baudenkmal zur weiteren Auseinandersetzung mit der Bedeutung und Einordnung des Mohrs anregen.
Messingtafel Laubenbogen Kramgasse 12
Die Statue an der Hausfassade des Gebäudes Kramgasse 12 ist eng mit der Geschichte dieses Hauses und der darin beheimateten Zunft verbunden.
Die Anfänge der Zunft zum Mohren reichen weit zurück: Sie wurde 1383 gegründet und erwarb 1474 das Haus zum Mohren, welches am gleichen Ort stand wie das heutige, nämlich Kramgasse 12 / Rathausgasse 9. Bald wurde die Zunft nach ihrem Hauszeichen benannt, und mit den Satzungen von 1530 erhielt sie auch offiziell den Namen Zunft zum Mohren.
Die Bedeutung der Mohrenstatue, die bis 2022 auch im Zunftwappen abgebildet war, ist historisch nicht abschliessend geklärt. Einerseits könnte der Mohr auf den Heiligen Mauritius (3. Jh. n. Chr.) verweisen, der wegen seiner Herkunft aus Nordafrika häufig als dunkelhäutiger Mann dargestellt wurde. Der Heilige Mauritius war unter anderem Schutzpatron der Färber und Tuchhandwerker. Er könnte andererseits aber auch an den Mohren unter den Heiligen Drei Königen anknüpfen; dieser war Schirmherr der Reisenden, weshalb Gasthöfe zum Mohren verbreitet waren.
Die Zunft zum Mohren hat immer jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus abgelehnt. Als Zunft zur Schneidern kehrt sie zu ihren Ursprüngen zurück und stellt das Handwerk ins Zentrum, für das sie seit ihrer Gründung im Jahr 1383 steht: dasjenige der Schneider und Tuchscherer.
Die Statue an der Fassade bleibt Bestandteil des wertvollen Baudenkmals Kramgasse 12. Sie stellt ein wichtiges historisches Zeugnis der Zunft- und Hausgeschichte dar.
Handwerk
Unsere Zunft nimmt gemeinsam mit den Metzgern und den Pfistern das Bereitstellen menschlicher Grundbedürfnisse wahr: Nahrung und Bekleidung.
Das Handwerk des Tuchscherers ist ein alter Beruf des Textilgewerbes. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Veredelungsschritt bei der Feintuchherstellung. Mit bis zu 18 kg schweren Scheren wurden die feinen, aus dem Tuch überstehenden Wollfaserreste abgeschnitten, bis der Stoff eine glatte Oberfläche hatte.
Was heute eine Selbstverständlichkeit ist: Dass jeder sich individuell nach seinen Wünschen kleiden kann, war nicht immer so. Es gab Phasen in der Geschichte, da hat sich die Obrigkeit in den Kleidungsstil eingemischt und in den Sittenerlassen deutlich gesagt, was erlaubt ist und was nicht. Insbesondere fürchtete man Verschwendung, Putz- und Prunksucht bei den Damen.
Während die Weber ursprünglich in Heimarbeit ihrer Tätigkeit nachgingen, waren die Tuchscherer Beschäftigte der Tuchkaufleute. Sie wohnten und arbeiteten zumeist in deren Manufakturen. Erste Arbeitskämpfe gegen die schweren Arbeitsbedingungen sind bereits aus dem 18. Jahrhundert bekannt, hiervon leitet sich der Begriff «Schererei» ab. Die Arbeit wird seit Mitte des 19. Jahrhunderts durch Schermaschinen ausgeführt.